Immobilien · Steuern · Südtirol
Immobiliensteuern in Südtirol verständlich erklärt
Wer in Südtirol eine Immobilie kauft, vermietet, besitzt oder verkauft, trifft auf unterschiedliche Steuerregeln — teils gesamtstaatlich, teils eigenständig für Südtirol. OWN ordnet die wichtigsten Begriffe und Verfahren für Privatpersonen ein, auf Basis offizieller Quellen (Agentur der Einnahmen, Normattiva und Autonome Provinz Bozen).
Bereiche dieser Website
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Kauf & Erwerb
Welche Steuern beim Immobilienkauf anfallen und wann die Vergünstigungen für die Erstwohnung (prima casa) greifen.
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Vermietung
Wie Mieteinkünfte besteuert werden und was hinter der Ersatzsteuer für Mieten (cedolare secca) steht.
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Besitz & GIS
Die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS), die in Südtirol an die Stelle der IMU tritt.
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Verkauf & Übertragung
Wann beim Verkauf ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (plusvalenza) entsteht.
Ausgewählte Einträge
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Steuern beim Immobilienkauf
Beim Kauf hängen die Steuern wesentlich davon ab, ob der Verkäufer eine Privatperson bzw. ein mehrwertsteuerbefreites Unternehmen ist oder ob der Verkauf der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegt. Für die Erstwohnung (prima casa) gelten deutlich reduzierte Sätze.
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Vermietung besteuern: Ersatzsteuer oder ordentliche Besteuerung?
Bei bestimmten Wohnraummietverträgen kann statt der ordentlichen Besteuerung die Ersatzsteuer für Mieten (cedolare secca) gewählt werden — der Grundsatz sieht 21 % vor, für bestimmte Verträge 10 %.
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GIS — die Gemeindeimmobiliensteuer in Südtirol
In Südtirol wird für den Immobilienbesitz nicht die gesamtstaatliche IMU erhoben, sondern die GIS. Sätze und Freibeträge legt jede Gemeinde selbst fest.
Bei Immobilien in Südtirol entscheidet nicht ein einzelner Steuersatz, sondern das Zusammenspiel aus Erwerbsart, Nutzung, Katastereinordnung und der jeweiligen Gemeinde.
Die Themenseiten erklären die wichtigsten Regeln Schritt für Schritt. Für den konkreten Fall lohnt sich immer ein kurzer Blick, ob sich die Rechtslage seit dem angegebenen Stand geändert hat.